Autor: Dipl.-Ing. Ronny Mai
Wer in Deutschland klimatisierte Gebäude mit Kälteanlagen errichten will, muss neben den Anforderungen der Energieeinsparverordnung (EnEV) auch das 2011 novellierte Erneuerbare-Energien-Wärme-Gesetzes (EEWärmeG) erfüllen und dafür den rechnerischen Nachweis erbringen. Die im Jahr 2011 überarbeitete Berechnungsnorm DIN V 18599 macht unter Verwendung der Ergebnisse eines durch die Forschungsinitiative „Zukunft Bau“ geförderten Forschungsvorhabens dafür künftig auch die Bedarfsberechnung von Kälteanlagensystemen mit regenerativen Energieträgern möglich.
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